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BVerfG, 10.01.1997 - 1 BvR 1694/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 26.03.1997 - VIII S 2/97 Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen auch in diesen Fällen gleichwohl ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnet sein kann, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen wie der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --), des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (…Art. 3 Abs. 3 GG, vgl. BFH-Beschluß vom 22. Februar 1994 V B 168/93, BFH/NV 1995, 916;… BFH/NV 1996, 560;… BFH/NV 1997, 132; ferner Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 10. Januar 1997 1 BvR 1694/96, wonach mangels derartiger Verstöße keine Gegenvorstellung gegen einen die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluß des BFH eröffnet sei).